Tiere in der Mietwohnung, wie ist das eigentlich genau geregelt? Darf der Vermieter mir den Einzug mit meiner Katze verbieten?
Welche Tiere darfst Du in einer Mietwohnung grundsätzlich halten
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren in begrenzter Anzahl erlaubt. Zu Kleintieren zählen beispielsweise Fische in Aquarien, Hamster und Vögel. Gefährliche Tiere wie zum Beispiel Giftschlangen sind hingegen grundsätzlich verboten und müssen individuell genehmigt werden. Es ist wichtig, dass von den tierischen Bewohnern keine Lärm- oder Geruchsbelästigung ausgeht. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem Vermieter zu empfehlen. Die Haltung von Katzen ist erlaubt, wenn im Mietvertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde. Auch hier gilt, die Anzahl der Katzen muss angemessen sein. Was Hunde betrifft, kommt es darauf an, ob im Mietvertrag die Hundehaltung verboten ist. Es gibt auch Mietverträge, die eine Zustimmung des Vermieters für die Haltung eines Hundes vorsehen. Fehlt im Mietvertrag eine Regelung bezüglich der Hundehaltung, empfiehlt es sich, eine Einwilligung des Vermieters einzuholen.
Kann der Vermieter die Tierhaltung verbieten oder einschränken?
Der Vermieter kann Dir per Mietvertrag das Halten von Hunden, Katzen und anderen Tieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich verbieten. Liegt ein gültiges Verbot vor, darf das entsprechende Tier nicht in der Wohnung gehalten werden. Es ist auch möglich, das Halten von Hunden und Katzen an die Zustimmung des Vermieters zu binden.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung von Verboten haben?
Bei einem Verstoß kann Dein Vermieter verlangen, dass der Mieter das Tier aus der Wohnung entfernt. Das Verbot muss rechtlich jedoch gültig sein, zum Thema Tierhaltung gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Bei sehr schweren Verstößen gegen die Regelungen zur Tierhaltung kann es auch zur Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter kommen.
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